31.07.2008 | Leserforum
130-Prozent-Grenze: Berechnungsbasis bei „steuerneutralem“ WBW
Ein Leser fragt: „Der Sachverständige ermittelt folgende Zahlen:
Reparaturkosten brutto | 4.244,94 Euro |
WBW steuerneutral | 3.000,00 Euro |
Restwert mit Mehrwertsteuer | 500,00 Euro |
Wie wird der WBW im Fall einer 130-Prozent-Reparatur behandelt? Werden zum WBW 19 Prozent Mehrwertsteuer und dann die 30 Prozent hinzugerechnet? Dann könnte man bis 4.641,00 Euro reparieren.“
Unsere Antwort: Das ist eine offene Frage. Das LG Hannover hat entschieden, dass der steuerneutrale WBW mit den Netto-Reparaturkosten verglichen werden müsste (Ausgabe 1/2007, Seite 5). Das wäre für Sie günstig.
Hohes Klagerisiko
Doch schon damals haben wir zur Vorsicht im Umgang mit dem Urteil geraten. Wenn Sie im Fall Ihres Kunden reparieren, wird sich die Versicherung darauf berufen, dass die Brutto-Reparaturkosten der Maßstab sind. Sie werden klagen müssen. Das Risiko halten wir für hoch. Der Fall steht und fällt mit der Frage, ob Äpfel mit Äpfeln, Birnen mit Birnen oder aber Äpfel mit Birnen verglichen werden.
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