06.05.2008 | Leserforum
Abrechnung der Lackmaterialkosten
Ein Leser fragt: „Wir haben bei einer Unfallschadenreparatur das Lackmaterial wie üblich mit einem pauschalen Zuschlag auf den Stundenverrechnungssatz für die Lackierarbeit berechnet. Der Haftpflichtversicherer stellt sich nun auf den Standpunkt, das sei unzulässig. Der Hersteller der betroffenen Fahrzeugmarke sehe eine Abrechnung nach lackierter Fläche vor. Hängt die Abrechnungsweise wirklich von der Herstellervorgabe ab?“
Unsere Antwort: Soviel vorweg: Die Antwort auf diese Frage ist sehr vielschichtig. Dabei sind auch einige kritische Anmerkungen notwendig.
Die Abrechnung des Lackmaterials als Zuschlag zum Stundenverrechnungssatz des Lackierers gehört nämlich zu den Kuriositäten der deutschen Schadenpraxis. Verbraucht der Lackierer in Berlin wirklich viel mehr Lack als der in der Uckermark? Wird in Köln oder München wirklich erheblich dicker lackiert als in der Eifel oder im Bayerischen Wald? Soll heißen: Warum eigentlich wird einem Lackierer mit hohen Stundenverrechnungssätzen mehr Geld für Lackmaterial zugestanden, als einem mit niedrigen Verrechnungssätzen?
Ein Blick in die Historie
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