04.03.2011 | Leserforum
Abtretung bei Schutzbrief oder Kaskoversicherung genehmigungspflichtig?
„In unserem Abschleppunternehmen haben wir oft den Fall, dass ein Kunde entweder einen Schutzbrief oder eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hat, mit der wir auf Wunsch des Kunden die Abschleppleistung abrechnen sollen. Wir lassen uns dann eine Abtretung unterzeichnen. Immer häufiger verweigern Versicherer die Zahlung mit der Begründung, dass die Abtretung nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen genehmigungspflichtig sei. Manchmal jedoch kommt ein Teilbetrag direkt auf unser Konto, verbunden mit der Behauptung, wir seien zu teuer. Wie ist es dann mit der Abtretung?“
Unsere Antwort: In der Kaskoversicherung enthalten die Versicherungsbedingungen durchgängig eine Klausel, wonach die Abtretung bis zur Feststellung des Versicherungsfalls nur mit der Genehmigung des Versicherers wirksam ist.
Keine Anspruchsverschiebungen zur „Beweisoptimierung“
Dahinter steckt das nachvollziehbare Interesse des Versicherers, dass sich der Kunde nicht durch Abtretung in die Zeugenposition tricksen kann. Denn wer nicht Kläger oder Beklagter ist, kann Zeuge sein.
Beispiel
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