04.03.2011 | Leserforum
Darf Versicherung bei Kundengutachten eine Nachbesichtigung verlangen?
„Eine Versicherung fällt uns damit auf, dass sie konsequent eine Nachbesichtigung des noch nicht reparierten Fahrzeuges verlangt, wenn ihnen das Gutachten des vom Kunden beauftragten Sachverständigen vorgelegt wird. Ist das rechtens?“
Unsere Antwort: Das ist in der Instanzrechtsprechung umstritten. Manche Gerichte sagen: Liegt ein Gutachten vor, hat die Versicherung kein Recht zur Nachbesichtigung. Andere sagen: Jedenfalls, wenn die Versicherung einen konkretisierten Zweifel am Gutachten äußert, dürfe sie nachbesichtigen. Sie muss aber klar sagen, welche Positionen ihr zweifelhaft erscheinen.
Zustimmendes Urteil aus Heilbronn
Das AG Heilbronn hat einen Anspruch der Versicherung auf eine Nachschau auf § 158d Abs. 3 VVG gestützt (jetzt § 119 Abs. 3 VVG). Danach könne die eintrittspflichtige Versicherung vom „Dritten“, hier also dem Geschädigten, Auskünfte verlangen, soweit sie das für ihre Feststellungen benötige. Die Möglichkeit zur Nachbesichtigung hat das Gericht darunter gefasst. Die Versicherung hatte vorgerichtlich gezielt darauf hingewiesen, dass sie eine im Gutachten kalkulierte Beschädigung auf den Lichtbildern nicht erkennen könne.
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