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  • 01.06.2007 | Leserforum

    Im Parkverbot von anderem Auto angefahren

    Frage: Wenn ein Auto angefahren und beschädigt wird, das im Halte- oder Parkverbot steht, hat das dann stets ein Mitverschulden des Falschparkers zur Folge?  

    Unsere Antwort: Die Rechtsprechung sagt zu dieser Frage: Wenn das Halteverbot gerade dazu da ist, „die Leichtigkeit des Verkehrs“ zu sichern, spricht vieles für eine Mithaftung des Geschädigten. Soll mit dem Halte- oder Parkverbot also eine Engstelle entschärft werden, wäre das so ein Fall. Als Beispiel mögen schraffierte Flächen auf einem Parkplatz gelten, die den nötigen Freiraum zum Abbiegen schaffen sollen. Dient das Halteverbot aber ganz anderen Zwecken, spricht alles gegen eine Mithaftung. Soll damit zum Beispiel eine Grundstückseinfahrt offen gehalten werden, wird der Wagen dann aber von einem auf der Straße vorbeifahrenden anderen Fahrzeug gestreift, hatte der Zweck des Verbots nichts mit der konkreten Verursachung des Schadens zu tun. Summa summarum: Das ist wohl meist ein Fall für einen Anwalt!  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2007 | Seite 4 | ID 99417