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  • 11.05.2010 | Leserforum

    Kaskoversicherer fordert Geld zurück

    Ein Leser fragt: „Eine Kundin gab uns einen Auftrag zur Reparatur eines Unfallschadens, den sie selbst verursacht hatte. Sie verwies auf ihre Vollkaskoversicherung und unterschrieb uns eine Abtretung mit Reparaturkostenübernahme-Erklärung (RKÜ). Nach erledigter Reparatur schickten wir die Rechnung nebst Abtretung und RKÜ an die Versicherung, die auch prompt unter Abzug der Selbstbeteiligung zahlte, allerdings unter Vorbehalt der Rückforderung. Zwischenzeitlich hat sich offenbar herausgestellt, dass die Kundin die Erstprämie nicht bezahlt hat. Nun verlangt die Versicherung das Geld von uns zurück. Müssen wir tatsächlich zurückzahlen?“  

     

    Rechtsverhältnisse sind entscheidend

    Um die Frage zu beantworten, muss man sich die Rechtsverhältnisse genau ansehen: Zunächst hatte die Kundin ein Rechtsverhältnis zur Kaskoversicherung, das sich aber im Nachhinein als nicht tragfähig herausgestellt hat. Weiterhin hat die Kundin ein werkvertragliches Rechtsverhältnis zu Ihnen. Zwischen Ihnen und der Versicherung besteht kein Rechtsverhältnis.  

     

    Die Abtretung ist wertlos. Denn die Kundin hat offenbar keinen Anspruch gegen die Versicherung, weil sie die Erstprämie nicht bezahlt hat. Einen Anspruch, den man nicht hat, kann man auch nicht abtreten.  

     

    Versicherer muss Geld von Kundin eintreiben