04.05.2009 | Leserforum
Scheiben aus Kunststoff und Glasschaden
Ein Leser fragt: „Die Kunststoff-Heckscheibe im Cabrioverdeck ist gebrochen. Kann das als Glasschaden über die Teilkaskoversicherung abgerechnet werden?“
Unsere Antwort: Die Frage hat zwei Facetten: Ist „Glas“ in der Teilkaskoversicherung chemisch-physikalisch oder funktional zu sehen und ist der „Glasbruch“ bei einem Cabrio möglicherweise auf Verschleiß zurückzuführen?
Chemisch-physikalisch oder funktional?
Ob Kunststoff „Glas“ im Sinne der Teilkaskoversicherung ist, ist umstritten. Wie stets bei Kaskoverträgen ist ein Blick in das konkrete Bedingungswerk erforderlich. Manche Versicherer haben ausdrückliche Regelungen getroffen. Wenn Sie dort aber nichts finden, stellt sich die Frage, ob „Glas“ in der Teilkaskoversicherung chemisch-physikalisch oder funktional (Durchsichtigkeit) gemeint ist. Die Meinungen gehen auseinander. Der Wortlaut ist insoweit nicht eindeutig, als man auch von Plexiglas oder Acrylglas spricht. Chemisch-physikalisch ist beides kein Glas, wird aber zum Beispiel im Möbelbau in gleicher Funktion bei extrem höherer Bruchfestigkeit eingesetzt.
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