12.01.2009 | Leserforum
Wann ist der Restwert netto,
wann ist er brutto anzusetzen?
Ein Leser fragt: Wie muss der Restwert im Gutachten angegeben sein, brutto oder netto? Gibt es hier eindeutige Vorgaben?
Unsere Antwort: Die Vorgaben ergeben sich aus der regulierungsseitigen Notwendigkeit und aus dem Steuerrecht. Das verunfallte Fahrzeug wird in aller Regel von einem Unternehmer gekauft.
Geschädigter ist Unternehmer
Wenn der verkaufende Geschädigte ebenfalls Unternehmer ist, muss er dem Käufer eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Mehrwertsteuer ausstellen. Der Verkäufer muss die eingenommene Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen. In seiner Kasse bleibt also nur der Nettobetrag. Deshalb darf der Versicherer bei der Totalschadenabrechnung auch nur den Nettobetrag in Abzug bringen.
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