· Fachbeitrag · Wertminderung
Neues zur Brutto-Netto-Frage bei der Wertminderung und ein Lösungsvorschlag
| Obwohl nur wenige Versicherer den Einwand bringen, müssen immer häufiger Gerichte die Frage entscheiden: Ist die Wertminderung beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten ungekürzt zu erstatten oder ist ein Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer herauszurechnen? Eine aktuelle Entscheidung des AG St. Goar, die sich einem Trend in der Rechtsprechung entgegenstellt und einen etwas verrutschten Lösungsvorschlag macht, gibt Anlass, das Thema noch einmal zu beleuchten. Das auch im Hinblick auf die Folgefragen am Ende eines Leasingvertrags. |
Umsatzsteuerliche Einordnung der Wertminderung als solche
Eines sehen alle Beteiligten und auch die Gerichte, soweit wir erkennen können, übereinstimmend: Die Wertminderung als solche ist eine im Hinblick auf die Mehrwertsteuer steuerneutrale Position.
Die gesetzliche Grundlage
Was landläufig Mehrwertsteuer genannt wird, heißt im Gesetzestext Umsatzsteuer. Also ist das Umsatzsteuergesetz (UStG) Grundlage aller Überlegungen. Von Bedeutung ist hier § 1 Abs. 1 Ziffer 1 S. 1 UStG:
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