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  • 04.07.2008 | Leserforum

    Wertminderungsgutachten im Leasingfall – Kann der Versicherer darauf verzichten?

    Ein Leser fragt: „Wenn die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden mitteilt, ein Schadengutachten sei nicht erforderlich, darf dann unser Kunde trotzdem einen Gutachter hinzuziehen? Hintergrund unserer Frage ist: Wir haben mehrere Kunden, die Fahrzeuge vom selben Leasinggeber haben. In dessen Leasingbedingungen steht, dass der Leasingnehmer einen unfallbedingten Minderwert an die Leasinggesellschaft erstatten muss. Wir sehen da einen Zielkonflikt.“  

     

    Unsere Antwort: Das steht in nahezu allen Leasingbedingungen! Und das ist eigentlich auch selbstverständlich. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Fahrzeugs. Er hat es im Grunde nur langfristig „vermietet“. Dass bei der Nutzung durch den Leasingnehmer Unfallschäden auftreten können, liegt in der Natur der Sache.  

     

    Die Kalkulationsbasis

    Der Leasinggeber kalkuliert mit dem Neupreis, der Verzinsung und dem realisierbaren Verkaufswert („Restwert“ im leasingrechtlichen Sinne). Wenn der Verkaufswert durch den Unfall gemindert ist, geht die Kalkulation nicht mehr auf. Wenn ihm aber der Fehlbetrag als schadenrechtliche Wertminderung zur Verfügung steht, passt der Vorgang wirtschaftlich wieder.  

     

    Wertminderung ohne Sachverständigen?