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  • 01.12.2006 | Leserfrage

    Teilkaskoschaden 1 + Teilkaskoschaden 2 = wirtschaftlicher Totalschaden

    Ein Leser hat der Redaktion folgende Frage gestellt: „Immer wieder ergibt sich eine Situation, die wir an folgendem Beispiel illustrieren möchten: Das Auto des Kunden wird aufgebrochen, das Radio wird gestohlen. Im Bereich Tür und Türrahmen sind ebenso Schäden zu beseitigen wie im Innenraum. Jedoch liegt der Gesamtschaden deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert (WBW).  

     

    Mit einer Notreparatur wird das Auto fahrbar gemacht, die Gesamtreparatur ist bereits terminiert. Vor der Reparatur läuft dem Kunden ein Wildschwein vor das Auto. Es entsteht ein Frontschaden. Die Schadenbereiche sind nicht überlappend. Der Frontschaden für sich genommen liegt auch unter dem WBW.  

     

    Die Summe beider Schäden übersteigt jedoch den Wert des Fahrzeugs. In der Teilkaskoversicherung ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart. Wie löst sich der Knoten auf?“  

    Auf den Vertrag kommt es an

    In der Kaskoversicherung kommt es seit der Deregulierung Anfang 1996 stets auf den konkreten Vertrag an. Deshalb kann die Frage hier nur auf der Grundlage der Musterbedingungen beantwortet werden.