· Fachbeitrag · Wiederbeschaffungswert/Restwert
Unfallschaden an Elektrofahrzeug: Diese Besonderheiten sind bei der Regulierung zu beachten
| Nachdem nun immer mehr elektrisch angetriebene Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs sind, kommen auch die ersten Unfallschäden in die Häuser, die Besonderheiten aufweisen. Bei kleineren Reparaturschäden läuft wohl alles wie bisher, bei Totalschäden gibt es aber viel zu beachten. UE macht Sie nachfolgend mit den Besonderheiten vertraut. |
Eigentum am Fahrzeug und an Batterie fallen auseinander
Manche Fahrzeuge sind gekauft, jedoch ist der Akku nur gemietet. Dann gibt es beim Totalschaden zwei Geschädigte, nämlich den Eigentümer des Fahrzeugs (= Käufer) und den Eigentümer des Akkus (= Vermieter des Akkus).
Die Ausbaukosten des Akkus
UE liegt ein dokumentierter Fall vor, bei dem die dem Hersteller zuzuordnende Financial Services als Eigentümerin und Vermieterin des Akkus entschied, dass der Akku ausgebaut und das total beschädigte Fahrzeug ohne den Akku verwertet werden soll. Die Ausbaukosten lagen bei etwa 900 Euro und sind zweifellos vom unfallgegnerischen Versicherer zu erstatten.
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