03.12.2009 | Mietwagen
BGH: Polizeiklausel im Mietvertrag wirksam
Wenn der Autovermieter den Mieter vertraglich verpflichtet, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, dann ist die entsprechende Klausel wirksam. Sie benachteiligt den Mieter nicht unangemessen. Die Haftungsbefreiung, also die Reduzierung der Haftung des Mieters auf eine bei Vollkasko übliche Selbstbeteiligung für selbst verschuldete Schäden kann davon abhängig gemacht werden, so der BGH (Urteil vom 10.6.2009, Az: XII ZR 19/08; Abruf-Nr. 092906).
Quelle: Ausgabe 12 / 2009 | Seite 3 | ID 131980