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  • 02.06.2010 | Mietwagen

    BGH-Urteil umgesetzt: Internet ist Sondermarkt

    Das BGH-Urteil vom 2. Februar 2010 (Az: VI ZR 7/09; Abruf-Nr. 100971, siehe Ausgabe 4/2010, Seite 4) fällt auf fruchtbaren Boden. Das AG Erfurt hat den Versuch des Versicherers, mittels Ausdrucken von Internetangeboten den Schwacke-Mietpreisspiegel anzugreifen, unter Zitat des oben genannten BGH-Urteils zurückgewiesen. Das Internet sei nicht mit dem allgemeinen regionalen Markt gleichzusetzen (AG Erfurt, Urteil vom 5.5.2010, Az: 11 C 2869/09; Abruf-Nr. 101641).  

    Beachten Sie: Ein Gericht, das das verinnerlicht hat, wird dann wohl auch den extrem internetlastigen und sich insoweit auch auf nur sechs Vermieter stützenden Fraunhofer-Marktpreisspiegel in Bausch und Bogen ablehnen müssen. Den Einwand „Fraunhofer“ hatte der Versicherer hier aber offenbar gar nicht gebracht.  

    Unser Service: Eine Übersicht über viele bisher bekannt gewordenen Urteile zum „Fraunhofer-Marktpreisspiegel“ finden Sie in „myIWW“ (www.iww.de) im „Online-Service“ unter „Arbeitshilfen“ - Stichwort: „Rechtsprechungsübersicht Fraunhofer-Marktpreisspiegel“.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 1 | ID 136147