07.04.2010 | Mietwagen
BGH-Urteil: Vorbote für Fraunhofer-Entscheidung?
Eine interessante Entscheidung des BGH zum Thema „Mietwagen“ nährt die Hoffnung, dass die Argumente gegen den Fraunhofer-Marktpreisspiegel durchschlagkräftig sind. In der Sache hat der BGH zwar nicht entschieden, sondern das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dieser hat der BGH aber mit auf den Weg gegeben, sich mit dem Einwand des Versicherers zu befassen, dass es günstigere Internetpreise gebe. Die Richter haben betont: „Dabei wird allerdings zu beachten sein, dass der von der Anschlussrevision herangezogene Sachvortrag der Beklagten zu konkreten günstigeren Angeboten anderer Autovermieter nach eigenen Angaben auf einer Recherche in einem Internet-Portal beruht. Dabei handelt es sich um einen Sondermarkt, der nicht ohne weiteres mit dem ,allgemeinen´ regionalen Mietwagenmarkt vergleichbar sein muss.“ (BGH, Urteil vom 2.2.2010, Az: VI ZR 7/09; Abruf-Nr. 100971).
Beachten Sie: Der Fraunhofer-Markpreisspiegel beruht ebenfalls weitgehend auf Offerten im Internet - und zwar auf solchen von nur sechs Vermietern. Vor diesem Hintergrund scheint uns der Gedankengang des BGH auf die Fraunhofer-Problematik übertragbar.
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