04.03.2011 | Mietwagen
Fahrschule hat Anspruch auf identischen Fahrzeugtyp
Verunfallt ein Fahrschulwagen, besteht anders als im Normalfall nicht nur Anspruch auf ein gleichartiges (zum Beispiel Ford Focus statt Opel Astra oder VW Golf), sondern auf ein typidentisches Fahrzeug. Denn den Fahrschülern ist der Umstieg auf ein anderes Modell insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung nicht zumutbar. Mehraufwand, der durch die Anmietung eines typidentischen Wagens entsteht (hier 250 Euro Zustell- und Abholkosten), geht zulasten der eintrittspflichtigen Versicherung (AG Bruchsal, Urteil vom 9.12.2010, Az: 4 C 452/10; Abruf-Nr. 110668; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn).
Beachten Sie: Bei den Tarifen kommt hinzu, dass Autos mit Doppelpedaleinrichtung und Fahrschulbespiegelung in den gängigen Schätzgrundlagen nach Schwacke oder Fraunhofer nicht gelistet sind. Folgerichtig war auch die Versicherung nicht in der Lage, einen Vermieter zu den von ihr behaupteten Konditionen zu benennen.