06.10.2008 | Mietwagen
Keine Eigenersparnis bei wenigen Mietwagenkilometern
Fährt der Geschädigte nur 66 km mit dem Mietwagen, muss er sich keinen Abzug für Eigenersparnis gefallen lassen. Denn die wesentlichen Kosten für den beschädigten Wagen laufen weiter, und bei einer so niedrigen Fahrstrecke spielt die Ersparnis bei „Öl und Schmierstoff“ keine Rolle (AG Arnsberg, Urteil vom 27.8.2008, Az: 3 C 162/08, Abruf-Nr. 082870).
Beachten Sie: Den Textbaustein Nr. 056 und die Anwaltsinformation Textbaustein Nr. 080 haben wir modifiziert und erweitert.
Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 4 | ID 121991