01.12.2006 | Mietwagen
Keine Kreditkarte, keine Vorauszahlungspflicht
Nach der BGH-Rechtsprechung muss der Mieter, wenn er dazu in der Lage ist, für die Mietkosten in Vorlage treten. Damit sollen erhöhte Kosten eines Unfallersatztarifs vermieden werden. Einen ausführlichen Beitrag dazu lesen Sie in Ausgabe 5/2006 auf Seite 6 f. sowie ergänzend in Ausgabe 9/2006, Seite 5 f. Nun liegen weitere Urteile vor, in denen die Vorauszahlungspflicht verneint wird:
- OLG Nürnberg: Zeitungsausträgerin, Einkommen 730 Euro monatlich, keine Kreditkarte, kein Dispokredit (Urteil vom 28.9.2006, Az: 2 U 1169/06; Abruf-Nr. 063456).
- LG Hagen: Rentner, 880 Euro Rente, Aushilfsjob mit 400 Euro, dafür wird das Auto benötigt, Anmietung war sehr eilbedürftig, Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge beschränkt (Urteil vom 27.10.2006, Az: 1 S 15/05; Abruf-Nr. 063457).
- AG Dortmund: Lagerarbeiter, keine Kreditkarte, Barvorauszahlung nicht zumutbar (Urteil vom 24.10.2006, Az: 123 C 8123/06; Abruf-Nr. 063458).
Beachten Sie: Das sind jeweils Sachverhalte, bei denen die fehlende Möglichkeit zur Vorauszahlung auf der Hand liegt. Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Versicherung hier überhaupt auf die Idee kommt, der Geschädigte müsse Vorauszahlung leisten.
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 3 | ID 120861