01.12.2006 | Mietwagen
Mehrpreis für Winterreifen erstattungspflichtig
Saisonbedingt ordern vermehrt Unfallgeschädigte den Unfallersatzmietwagen mit Winterreifen. Das AG Nürnberg hat entschieden, dass ein Mehrpreis dafür vom eintrittspflichtigen Versicherer übernommen werden muss. Im Urteilsfall betrug der Mehrpreis acht Euro pro Tag (Urteil vom 16.10.2006, Az: 35 C 3738/06; Abruf-Nr. 063461).
Unser Tipp: Der Fall stammt aus der letzten Saison. Versicherungen wenden gerne ein, dass sei nun anders, weil seit dieser Saison Winterreifen „Pflicht“ seien. Das ist falsch.
Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“. Senden Sie die Textbausteine am besten gleich mit der Rechnung an die Versicherung.
Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 3 | ID 120860