01.03.2007 | Mietwagen
Neue Mietvertragsformulare
Wie vielfach berichtet, geht der BGH in seiner Mietwagenrechtsprechung nach dem Schema „Normaltarif plus Zuschlag plus Sonderleistungen“ vor. Entsprechend empfiehlt das gemeinsame Papier des Bundesverbands der Autovermieter und des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft diese Abrechnungsweise.
Unser Tipp: Bei Vogel-FORMA (Tel.: 0931 418-2432, Fax: 0931 418-2055; www-vogel-forma.de) sind ab sofort Vertragsformulare erhältlich, die eine entsprechende Tarifgestaltung vorsehen. Damit sind Sie formal auf der sicheren Seite. Jedenfalls die Versicherungen, die sich rund um den Unfallersatzmietwagen an geltendes Recht halten wollen, werden die Abrechnung nach den neuen Formularen anerkennen.
Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 2 | ID 115437