01.04.2007 | Mietwagen
Neue Urteile zum Thema „Mietwagen“
Der Mietwagen ist – so ist zu befürchten, bleibt – noch eine Weile der Dauerbrenner in der Schadenersatzabwicklung. Entsprechend intensiv sind auch die Gerichte damit befasst. Ganz aktuell ist von folgenden Urteilen zu berichten.
Drei neue Entscheidungen des BGH
Die Serie der BGH-Urteile zur Mietwagenfrage geht weiter. Die jüngsten Urteile befassen sich allerdings überwiegend mit prozessualen Fragen. In drei Fällen hatte das jeweilige LG in der Vorinstanz vom Geschädigten verlangt, dass er die betriebswirtschaftlichen Grundlagen seines Vermieters zu dessen Unfallersatztarif offen legt. Das, so der BGH, überspannt die Anforderungen.
Es reicht aus, wenn der Geschädigte vorträgt, warum durch die Anmietung in der Unfallsituation beim Vermieter ein höherer Aufwand entsteht. Das erleichtert Rechtsstreitigkeiten um diese Frage.
Pflicht zum Preisvergleich
In einem der drei Fälle war die Geschädigte eine Firma, die mehrere Firmenfahrzeuge unterhält. Erst zwei Monate nach dem Unfall hatte sie den beschädigten Wagen reparieren lassen und dabei ohne jegliche Nachfrage nach dem Preis ein Ersatzfahrzeug gemietet. Der BGH ging davon aus, dass in den zwei Monaten Zeit genug war, Erkundigungen über günstige Mietwagenpreise einzuholen (Urteil vom 30.1.2007, Az: VI ZR 99/06; Abruf-Nr. 070757).
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