01.07.2007 | Mietwagen
Unfallfahrzeug fast wertlos, trotzdem Mietwagen
Auch wenn das Auto des Geschädigten vor dem Unfall nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 300 Euro hatte, hat der Geschädigte Anspruch auf einen Mietwagen. Nur so ist seine vor dem Unfall bestehende Mobilität wiederhergestellt. Allerdings kann es dann geboten sein, ein Fahrzeug der kleinsten Klasse anzumieten. (AG Siegburg, Urteil vom 13.6.2007, Az: 116 C 24/07) (Abruf-Nr. 072059)
Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 5 | ID 111028