05.03.2010 | Mietwagen
Weiteres Urteil: Keine Eigenersparnis unter 1.000 km
Nun verneint auch das AG Köln einen Eigenersparnisabzug, wenn der Mietwagen nur eine relativ geringe Strecke (hier: 730 km) genutzt wird (Urteil vom 19.1.2010, Az: 264 C 400/09; Abruf-Nr. 100570).
Beachten Sie: Den Textbaustein 248 und den Textbaustein 080 für die Information des Anwalts haben wir ergänzt.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 1 | ID 134077