05.02.2010 | Mietwagenkosten
Urteil zum Mietwagen, der keiner ist
Wenn der Mietwagen nicht als solcher („Vermietfahrzeug für Selbstfahrer“) zugelassen ist, ist das kein Grund für den Versicherer, die entstandene Rechnung nicht zu bezahlen. Das hat das AG Bielefeld entschieden (Urteil vom 12.1.2010, Az: 42 C 777/09, eingesandt von Rechtsanwalt Henning Hamann, Bielefeld; Abruf-Nr. 100339).
Endlich ein Urteil zu einem Dauerbrenner
Das Urteil ist zu einer ewigen Streitfrage ergangen: Die Werkstatt hat nicht als Mietwagen zugelassene Fahrzeuge, die für die Vermietung benutzt werden. Der Versicherer behauptet, deshalb müsse er gar nicht oder nur sehr eingeschränkt bezahlen.
Wir hatten schon in der Ausgabe 10/2006 auf Seite 15 ausführlich erläutert, warum der Versicherer auch in einem solchen Fall die Mietwagenkosten ausgleichen muss: Auf Fehler im Mietverhältnis kommt es nicht an. Laut BGH ist es sogar schadenrechtlich unschädlich, wenn der Mietvertrag nichtig ist (BGH, Urteil vom 9.10.2007, Az: VI ZR 27/07; Abruf-Nr. 073378; Ausgabe 12/2007, Seite 14).
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