05.08.2010 | Neue positive Urteile
Abtretungen sind weiterhin Prozessthema
Es gibt neue Urteile, nach denen Abtretungen vor dem Hintergrund des RDG wirksam sind. Die Häufigkeit, mit der Gerichte dazu entscheiden, zeigt: Die Versicherer versuchen weiterhin, den Dienstleistern die scharfe Waffe der Abtretung aus der Hand zu schlagen. Denn mit der Abtretung entscheiden die Werkstatt, der Vermieter oder Sachverständige selbst, ob sie klagen. Der ängstliche Kunde, auf den sonst eventuell Rücksicht genommen werden muss, ist dann kein Hindernis.
Musterhaftes Urteil des AG Duisburg
Das perfekte Urteil stammt vom AG Duisburg (Urteil vom 8.6.2010, Az: 52 C 5133/09; Abruf-Nr. 102227). Dort heißt es wörtlich:
„Das Tatbestandsmerkmal der rechtlichen Prüfung ist vorliegend nicht gegeben. Inhalt der Abtretungserklärung sind die vom Kläger errechneten Gutachterkosten. Die Zusammenstellung dieser Rechnung und die Ermittlung der Höhe des Schadens fallen unter den Hauptaufgabenbereich der Tätigkeit eines Kfz-Sachverständigen. Dass Schaden entstanden ist und dass hierfür der Beklagte (...) das alleinige Verschulden trägt, ist unstreitig und war nicht von der Ermittlungstätigkeit des Klägers umfasst. Auch der Haftungsgrund steht unstreitig fest. Bei der Abtretung des Anspruchs und der Geltendmachung der Kosten musste der Kläger keine tiefgehende rechtliche Prüfung anstellen. Die Feststellung der Höhe des einzuklagenden Anspruchs ist die Tätigkeit, der er ohnehin nachgeht. Hierbei handelt es aber in Abgrenzung zu einer juristischen Tätigkeit um eine rein wirtschaftliche.“ |
Weitere Urteile
So konsequent wie das AG Duisburg sind nicht alle Gerichte. Meist wird das Merkmal der rechtlichen Prüfung bejaht oder offengelassen, diese aber als Nebenleistung für zulässig erklärt:
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