01.01.2005 | Neues Umsatzpotenzial
Rechtsberatungsgesetz vor der Reform: Schon jetzt ist das Tor weit offen!
Das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) steht vor einer umfassenden Modernisierung. Das Neuwahlszenario hat zwar die Umsetzung gestoppt. Es darf aber als sicher gelten, dass die Modernisierung weitergeht, auch unter der neuen Bundesregierung. Es ist nämlich nicht nur politischer Wille, das Gesetz zu modernisieren, es ist verfassungsrechtlicher Zwang.
Gerichte schränken Anwendung des RBerG ein
Das noch immer geltende RBerG wurde bis vor einigen Jahren streng ausgelegt. Dann aber hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Elle des Grundrechts der Berufsfreiheit an das Gesetz gelegt. Ergebnis: Das RBerG ist überhaupt nur dann verfassungsgemäß, wenn es großzügig und mit Augenmaß ausgelegt wird. Der BGH hat die vom BVerfG aufgestellten Auslegungsregeln danach bereits mehrfach auf Fälle aus dem Kfz-Gewerbe angewandt und „viel Leine“ gelassen.
Nun ist das Gesetz aus sich heraus nicht mehr verständlich. Nur mit einem Bündel von Urteilen unter dem Arm lässt sich damit noch arbeiten. Dieser Zustand ist untragbar, das wissen alle Parteien. Der Referentenentwurf ist bereits Parteien übergreifend abgestimmt. Es wird allenfalls noch an Details gearbeitet. In absehbarer Zeit also kommt die Modernisierung. Damit wird sich das Konfliktfeld „Schadenregulierung“ für das Kfz-Gewerbe weitgehend in Luft auflösen.
Wichtig: Die Qualität der Abwicklung in den Kfz-Betrieben wird damit weiter steigen müssen. Denn sogar die Werbung mit dem Unfallservice wird dann möglich sein.
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