· Fachbeitrag · Sachverständigenhonorar
Der widerrufene Vertrag über ein Schadengutachten ‒ und die Folgen für die Praxis
| Es passiert offenbar so gut wie nie, aber nun ist ein UE-Leser aus der Zunft der Schadengutachter mit dem Widerruf des Vertrags über ein Schadengutachten konfrontiert und reibt sich verwundert die Augen. Das führt zu seinen Fragen an uns. |
Frage: Eine Kundin hatte mich telefonisch zum Fahrzeug in die Tiefgarage bestellt und den Auftrag zum Gutachten erteilt. Unterschrieben hat sie am Fahrzeug die Abtretung und den Auftrag mit Honorarvereinbarung. Ich habe den Schaden aufgenommen und das Gutachten erstellt. Nun hat die Kundin ihre Willenserklärung widerrufen, weil sie lieber einen anderen Gutachter einschalten möchte. Ich möchte nun wissen:
- Kann in dieser Situation einfach durch den Verbraucher widerrufen werden?
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