03.04.2009 | Neuwertentschädigung
Alle sicherheitsrelevanten Teile erneuert: Kein Neuwert
Sind bei einem zum Unfallzeitpunkt sechs Wochen alten Auto mit einer Laufleistung von 2.783 km nach einem Unfall alle Sicherheitsrelevanten Teile (hier Achsteile) durch Neuteile ersetzt, besteht kein Anspruch der Abrechnung auf Neufahrzeugsbasis (OLG Schleswig, Urteil vom 18.12.2008, Az: 7 U 21/08).
Beachten Sie: Die Abrechnung auf Neuwagenbasis zu begehren, war im konkreten Fall ohnehin wacklig. Denn die Altersgrenze von einem Monat für den Neupreisanspruch wird in der Rechtsprechung weitestgehend eng gesehen. Die 1.000-km-Grenze hingegen ist dehnbar. Das Urteil ist keine Überraschung.
Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 4 | ID 125877