Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 07.12.2010 | Neuwertentschädigung

    Keine Neuwertabrechnung bei minimalen Richtarbeiten

    Auch bei einem erst fünf Tage zugelassenen Auto mit nur 215 km Laufleistung scheidet eine Abrechnung auf Neuwagenbasis aus, wenn nur eine Tür nebst Scharnieren auszutauschen ist und an der A-Säule Richtarbeiten für 115 Euro netto erforderlich sind (LG Wuppertal, Urteil vom 22.3.2010, Az: 17 O 241/09).  

    Beachten Sie: Das Urteil liegt im Trend der Rechtsprechung. Was weggeschraubt werden kann, genügt ohnehin nicht. Und Richtarbeiten wie die Beschriebenen sind den meisten Gerichten auch nicht ausreichend, zumal der BGH gesagt hat, dass kleinere Richtarbeiten nicht per se den Neuwertanspruch begründen (BGH, Urteil vom 9.6.2009, Az: VI ZR 110/08; Abruf-Nr. 092210).  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 4 | ID 140678