06.05.2008 | Nutzungsausfall
Nutzungsausfall für gewerblich genutzte Fahrzeuge
Die Kette wächst: Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich genutzte Fahrzeuge gewährt auch das OLG Naumburg. Dabei stützt es sich unter anderem auf den Hinweis des BGH zu dieser Frage (siehe Ausgabe 2/2008, Seite 11). Auch hier wieder die Abgrenzung: Weil der Ausfallschaden nicht bezifferbar ist, wird er pauschaliert.
Beachten Sie: Den entsprechenden Textbaustein mit der Nummer 070 haben wir im „Online-Service“ für Sie aktualisiert. (Urteil vom 13.3.2008, Az: 1 U 44/07) (Abruf-Nr. 081155)
Quelle: Ausgabe 05 / 2008 | Seite 1 | ID 119181