04.06.2009 | Nutzungsausfall
Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich Genutzte
Mit dem OLG München ist nun ein weiteres Obergericht auf die Linie eingeschwenkt, dass auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge Nutzungsausfallentschädigung geschuldet sein kann. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar zum Ertrag der Firma beiträgt (Urteil vom 17.4.2009, Az: 10 U 5690/08; Abruf-Nr. 091578).
Beachten Sie: Der Grundsatz lautet: Kann ein Schaden konkret beziffert werden, verbietet sich die Pauschalierung. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die unmittelbar Ertrag einfahren, können von dem unfallbedingt fehlenden Umsatz („Fracht“) die nun nicht anfallenden variablen Kosten abgezogen werden. Dann kennt man den Schaden. Für nur mittelbar Ertrag bringende Autos (Vorführwagen, Dienstwagen, Geschäftsführerauto) kann der Schaden nicht konkret berechnet werden. Dann darf zur Pauschalierung nach Tabelle gegriffen werden.
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