01.02.2007 | Nutzungsausfall oder Mietwagen
Ersatzbeschaffung verschoben
Ein typischer Fall aus der Praxis: Der Geschädigte erleidet einen Totalschaden und meldet das beschädigte Fahrzeug ab. Zunächst nimmt er einen Mietwagen für die übliche Wiederbeschaffungsdauer. Alternativ kann er für den Zeitraum Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Rechtlich unterscheidet sich das nicht.
Die eintrittspflichtige Versicherung verlangt dann in der Regel den Nachweis, dass der Geschädigte zeitnah ein Ersatzfahrzeug angeschafft hat. Manchmal aber verschiebt der Geschädigte die Neuanschaffung. Darf die Versicherung deshalb die Zahlung verweigern?
Verschiebung der Neuanschaffung
Die Verschiebung der Neuanschaffung kann viele Gründe haben: Vielleicht wartet der Geschädigte auf das neue Modell. Oder er weiß, dass sein Händler in einigen Wochen einen guten und für ihn passenden Gebrauchten hereinbekommt. Mancher spart auch noch ein paar Monate, um sich ein jüngeres Auto zu leisten.
Versicherungen wenden gern ein – das zeigen mehrere Leseranfragen: Indem der Geschädigte nicht sofort wieder ein Auto anschafft, beweise er, dass er keins braucht. Also fehle ihm der Nutzungswille.
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