· Fachbeitrag · Mietwagen
Ersatzbeschaffung erst lange nach dem Unfall: Trotzdem Recht auf den Mietwagen
| Ein Urteil des LG Braunschweig lässt aufhorchen. Es gibt Anlass, die Frage zu beleuchten, ob für die ersten Tage nach dem Unfall ein Mietwagenanspruch besteht, wenn die Ersatzbeschaffung nach einem Totalschaden erst nach längerer Zeit erfolgt. Dann, so das Gericht, müsse intensiver Vortrag erfolgen, warum der Geschädigte am Anfang einen Mietwagen benötigte, wenn er später ohne einen solchen ausgekommen sei (LG Braunschweig, Urteil vom 09.04.2019, Az. 6 S 407/18, Abruf-Nr. 208805 ). |
Gründe für spätere Ersatzbeschaffung
Die Fälle sind nicht selten und unterschiedlich begründet.
Lieber einen Neuen als einen gleichwertigen Gebrauchten
Nicht selten nimmt ein Geschädigter den Unfall mit Totalschadenfolge zum Anlass, statt einen gleichwertigen Gebrauchten zu erwerben lieber einen Neuwagen zu bestellen. Vor dem Hintergrund der Lieferzeiten lässt der auf sich warten. Da der Geschädigte aber nur Anspruch auf einen gleichwertigen Gebrauchten hat, geht nicht der ganze Ausfallschaden zulasten des Schädigers. Also nimmt der Geschädigte für die hypothetische Dauer der Ersatzbeschaffung auf Gebrauchtwagenbasis einen Mietwagen. Danach behilft er sich irgendwie. Oder ‒ rechtlich synchron ‒ er beansprucht für die ersten Tage die Nutzungsausfallentschädigung.
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