07.02.2011 | Praxisproblem kurz nach dem Prämieneinzugstermin
Kunde in Prämienverzug - Muss die Versicherung trotzdem zahlen
Im Januar haben die Kraftfahrtversicherer wie jedes Jahr die Versicherungsprämien eingezogen. Bei manchem Kunden allerdings wies das Konto keine Deckung mehr auf. Die Prämie blieb offen. Nun will die Versicherung wegen Verzugs den Schaden nicht bezahlen.
Situation in der Kaskoversicherung
Der Prämienverzug alleine reicht nicht für eine Deckungsablehnung durch die Versicherung. Sie muss nachweisen, dass sie den Versicherungsnehmer „qualifiziert“ gemahnt hat. Eine qualifizierte Mahnung ist eine solche, die über die Rechtsfolgen der weiteren Nichtzahlung belehrt und den Verlust des Versicherungsschutzes androht.
Die Rechtsprechung dazu ist extrem streng. Die Versicherung muss nicht nur beweisen, das Schreiben abgeschickt zu haben, sondern auch, dass es beim Versicherungsnehmer angekommen ist. Trotz der sehr niedrigen Verlustquoten bei der Briefpost gibt es nämlich keinen Erfahrungssatz, dass abgesandte Post auch ankommt. So hat in einem Haftpflichtfall das AG Düsseldorf entschieden (Urteil vom 24.9.2004, Az: 20 S 82/04; Abruf-Nr. 060663).
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