01.09.2006 | Rechtsberatung
Regierungsentwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Die Bundesregierung hat den Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) verabschiedet. Trotz der noch zu nehmenden Hürden im Parlament stehen die Chancen gut, dass es wie geplant Mitte 2007 in Kraft treten wird. Den Entwurf des RDG können Sie kostenlos auf unserer Homepage (www.iww.de) unter der Abruf-Nummer 062555 herunterladen. Der Gesetzentwurf enthält die von uns vorausgesagten für die Kfz-Branche positiven Erleichterungen in Sachen Beratung im Unfallersatzgeschäft. Die Gesetzesbegründung ist sogar in manchen Punkten noch branchenfreundlicher als erwartet.
Beachten Sie: Für die Kfz-Branche wichtig sind §§ 2 und 5 im ersten Teil des Gesetzentwurfs und in der Begründung die Seiten 95 und 96, 110 und 111 sowie 118.
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 1 | ID 97934