01.11.2006 | Reparaturkosten
Immer wieder Ärger um die Kosten für die Richtwinkelsätze
Ein Leser hat folgende Frage an die Redaktion gerichtet: „Wenn wir für eine konkrete Reparatur Richtwinkelsätze mietweise beschaffen, stellt uns der Systemanbieter die Kosten dafür einzelfallbezogen in Rechnung. Wir verrechnen diese ,Leihgebühren‘ dann jeweils in der Rechnung für die konkrete Fahrzeugreparatur weiter. Regelmäßig wendet die eintrittspflichtige Versicherung ein, Richtwinkelkosten seien in den Gemeinkosten enthalten und deshalb Teil des Stundenverrechnungssatzes. Ist dieser Einwand berechtigt?“
Antwort
Trotz intensiver Suche haben wir zu dieser Fragestellung keine veröffentlichte Rechtsprechung gefunden. Das ist einerseits verwunderlich, weil dies ein Klassiker des Schadenrechts ist. Andererseits geht es bei den Kosten für die Richtwinkel – wie so oft – um Beträge, die dann im Zweifel ausgebucht werden, statt die gerichtliche Klärung zu suchen. Das ist aber strategisch nicht hilfreich, denn so bleibt die Frage im Nebel.
Werkvertragliche Argumente
Daher müssen wir Ihre Frage ohne die Stütze von Urteilen beantworten: Schäden, deren Intensität den Einsatz von Richtsystemen erforderlich machen, werden weniger. Zum einen sind bei solchen Schäden oft auch die Airbags gezündet. Dadurch entsteht Schaden in erheblicher Höhe. Zum anderen liegt es auch an der Entwicklung der Restwerte in den letzten Jahren, dass recht schnell wirtschaftliche Totalschäden eintreten.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, Richtwinkelsätze nicht teuer zu kaufen und vor allem nicht aufwendig zu lagern. Das gilt erst recht, wenn der Reparaturbetrieb auf verschiedene Marken ausgerichtet ist und verschiedene Richtwinkel benötigt werden.
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