06.10.2010 | Restwert
Abwrackprämie ist restwertneutral
Die Abwrackprämie ist hinsichtlich des schadenrechtlichen Restwerts neutral. Denn sie ist eine zweckgebundene staatliche Zuwendung mit dem Ziel des Investitionsanreizes. Wolle man sie anrechnen, wäre der Geschädigte schlechter gestellt als derjenige, der sich unfallunabhängig einen Neuwagen anschafft. Das hat das AG Koblenz entschieden (Urteil vom 29.6.2010, Az: 162 C 1147/10; Abruf-Nr. 102763).
Beachten Sie: Die letzten Streitigkeiten rund um diese Frage sind bei den Gerichten anhängig. Seit der Ausreißerentscheidung des AG Nürtingen (Urteil vom 17.2.2010, Az: 11 C 1598/09; Abruf-Nr. Unfallregulierung effektiv Ausgabe 4/2010, Seite 1) witterten manche Versicherer Morgenluft. Die Entscheidung aus Koblenz mag hier helfen.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 6 | ID 139103