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  • 06.11.2008 | Schadenabwicklung

    Regulierungsfrist bei Auslandsbeteiligung

    Wenn bei einem Unfall mit Auslandsbeteiligung auf deutschem Boden eine deutsche Versicherung über das System „Grüne Karte“ für eine ausländische Versicherung reguliert, hat sie nach Ansicht des AG Neuss für die Regulierung wegen der erforderlichen Rückfragen im Ausland zwei Monate Zeit. Erst danach gerät sie in Verzug (Hinweisbeschluss vom 22.8.2008, Az: 78 C 2293/08, eingesandt von Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf; Abruf-Nr. 083370).  

    Beachten Sie: Bei innerdeutschen Schäden gewähren die Gerichte den Versicherungen eine Prüfzeit von zwei bis sechs Wochen.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 3 | ID 122698