01.06.2006 | Selbst verschuldeter Totalschaden ohne Vollkasko
Kann der Glasbruchschaden mit der Teilkasko abgerechnet werden?
Frage
Der Kunde hat keine Voll-, aber eine Teilkaskoversicherung. Er erleidet selbstverschuldet einen Totalschaden. Kann er dann „wenigstens“ den Glasbruchschaden mit der Teilkasko abrechnen? Und: Dürfen wir ihn darauf hinweisen oder verstoßen wir damit gegen das Rechtsberatungsgesetz?
Antwort
Mit der Idee liegen Sie richtig. Warum nämlich das Glas bricht, ist (fast) ohne Bedeutung. Ob das ein Steinschlag ist oder ein Unfall: Der Teilkaskoversicherer muss dafür aufkommen. Die Einzelheiten aber sind völlig umstritten:
- Muss die Versicherung den Neuwert des Glases zahlen? So hat zum Beispiel das AG Wetzlar entschieden (Urteil vom 20.9.2001, Az: 35 C 1211/01).
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