03.09.2009 | Sittenwidriger Preis
Kosten für Kostenvoranschlag zu hoch
Für einen Kostenvoranschlag über eine unfallbedingte Reparatur, der auf einen Bruttobetrag von 2.738,48 Euro lautet, ist ein Rechnungsbetrag für dessen Erstellung in Höhe von 198,14 Euro brutto sittenwidrig (AG Landsberg/Lech, Urteil vom 26.2.2009, Az: 3 C 739/08; Abruf-Nr. 092131).
Beachten Sie: Ein Kostenvoranschlag ist, so sagt es das Gesetz in § 632 Absatz 2 BGB, „im Zweifel“ kostenlos zu erstellen. Das entspricht der außerhalb des Karosserie- und Lackschadens üblichen Funktion des Kostenvoranschlags als Akquisitionsleistung, um den Auftrag überhaupt zu bekommen.
Sondersituation Karosserie und Lack
Im Karosserie-und-Lack-Segment hat die Kostenprognose jedoch in aller Regel die Funktion eines billigen „Ersatzgutachtens“. Oft ist der Kunde vom Versicherer geschickt, und danach sieht man ihn nicht mehr wieder, weil er fiktiv abrechnet.
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