06.05.2008 | Stichtag 1. Juli 2008
Neues Formular zur Sicherungsabtretung im Hinblick auf das RDG
Am 1. Juli ist es soweit: Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) tritt nach langem Hin und Her in Kraft. Unter anderem bedeutet das für Sie: Im Hinblick auf § 2 Absatz 2 RDG müssen Sie ab diesem Zeitpunkt in Ihrem Betrieb neue Abtretungsformulare verwenden.
Am Ende des Beitrags finden Sie ein vorläufiges Musterformular für eine „Abtretung und Zahlungsanweisung“. Doch zunächst stellen wir Ihnen den Inhalt des Formulars in allen Einzelheiten vor.
Inhalt der Abtretung
Die Abtretung ist ein Vertrag mit dem Geschädigten, die Sie mit Ihrer Unterschrift annehmen. Wie in jedem Vertrag muss zunächst der Vertragsinhalt geregelt werden. Übertragen auf die Abtretung heißt das: Es muss festgelegt werden, welche Forderungen abgetreten werden.
Das Formular gibt Forderungen wieder, die im Zusammenhang mit der Unfallregulierung entstehen können. Durch Ankreuzen werden die in Frage kommenden Forderungen zum Inhalt der Abtretung gemacht. Darunter notieren Sie, an wen die Forderungen abgetreten werden soll – in der Regel Ihr Kfz-Betrieb.
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