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  • 07.12.2010 | Stundenverrechnungssätze

    Gleichwertig aufgrund Prüfbericht

    Das AG Gummersbach geht bei Fiktivabrechnungen von der Gleichwertigkeit einer Karosseriewerkstatt aus, wenn der Schädiger bzw. dessen Versicherer ein außergerichtliches Prüfgutachten mit einem Hinweis zur Gleichwertigkeit vorlegt. Damit nutzt das AG die große Ermessensfreiheit, die der BGH den Instanzrichtern zur Beurteilung der Gleichwertigkeit zugemessen hat (Urteil vom 4.10.2010, Az: 10 C 49/10; Abruf-Nr. 103894).  

    Beachten Sie: Es ist zweifelhaft, ob sich das Gericht die Dinge so leicht machen kann, auf vom Geschädigten bezahlte und recht „dünne“ Dokumente abzustellen. Jedoch zeigt die gerichtliche Praxis, dass die Instanzgerichte den Hinweis des BGH, sie seien insoweit recht frei, dankbar aufgreifen. Darauf wird man sich im Rahmen der fiktiven Abrechnung je nach Gericht einstellen müssen. Spannend wird es, wenn die Versicherer diese Urteile auf konkrete Abrechnungen umzusetzen versuchen, indem sie dem Geschädigten zwischen Unfall und Reparaturauftrag Vorgaben machen.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 6 | ID 140683