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  • 06.04.2011 | Stundenverrechnungssätze

    Stundenverrechnungssatz fiktiv bei Werkstatttreue

    Auch bei einem Fahrzeug jenseits des Garantieschutzes hat der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Stundenverrechnungssätze der Markenwerkstatt am Ort, wenn er nachweist, dass er alle Wartungen und Reparaturen in der Vergangenheit in der Markenwerkstatt durchführen ließ (LG Rostock, Urteil vom 2.2.2011, Az: 1 S 240/10; Abruf-Nr. 111099).  

    Beachten Sie: Stand heute ist das Urteil, das auf die diesbezügliche BGH-Rechtsprechung zurückgeht, vor allem bei der Inzahlungnahme eines unreparierten Unfallwagens durch die Markenwerkstatt von Bedeutung. Erstaunlich ist, dass sich Versicherer trotz der völlig eindeutigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 20.10.2009, Az: VI ZR 53/09; Abruf-Nr. 093676) bezüglich dieser Rechtsfrage verklagen lassen.  

    Praxishinweis: Perspektivisch gesehen werden diese Urteile noch größere Bedeutung erlangen, wenn die Versicherer im großen Stil - erste Anzeichen sind erkennbar - versuchen, die Rechtsprechung zu den Stundenverrechnungsätzen bei fiktiver Abrechnung auf Konkretfälle zu übertragen.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 1 | ID 143651