03.01.2008 | Stundenverrechnungssatz
AG Hannover beim Stundensatz wieder BGH-konform
In der Ausgabe 3/2007 haben wir berichtet, dass das AG Hannover vom BGH-Kurs beim Stundenverrechnungssatz abgewichen sei. In Fällen unreparierter Inzahlungnahme hatte es zugelassen, dass der Versicherer das Gutachten auf Werte von beliebigen Meisterbetrieben umrechnet. Nun legte uns ein Leser ein ganz aktuelles Urteil des Direktors des AG Hannover vor, das in solchen Situationen BGH-konform auf den Verrechnungssatz der Marke am Ort abstellt. (Urteil vom 23.11.2007, Az: 511 C 12565/07, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Ehmke, Kiel) (Abruf-Nr. 073895)
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 3 | ID 116664