03.06.2008 | Stundenverrechnungssatz
Verrechnungssatz bei unreparierter Inzahlungnahme
Schon vielfach haben wir Urteile präsentiert, die die „Porsche-Entscheidung“ des BGH richtig auslegen: Auch bei nicht durchgeführter Reparatur darf der Geschädigte die Stundensätze der Werkstatt der Marke am Ort ansetzen. Ein weiteres Urteil dazu hat das AG Kiel gesprochen.
Unser Tipp: Es ist wegen seiner Begründung sehr lesenswert. Vor allem sieht es einen Zusammenhang zwischen dem Garantieverhalten der Hersteller bzw. Importeure und dem Betriebstyp der Reparaturwerkstatt. (Urteil vom 15.4.2008, Az: 107 C 161/07; eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Ehmke, Kiel) (Abruf-Nr. 081646)
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 3 | ID 119700