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  • 31.07.2008 | Stundenverrechnungssatz

    Berliner Justiz wieder auf BGH-Kurs

    Wird – zum Beispiel bei einer unreparierten Inzahlungnahme – der Unfallschaden ohne Reparatur abgerechnet, darf die Versicherung die Stundenverrechnungssätze nicht auf Beträge außerhalb der Marke herunterrechnen (Kammergericht, Urteil vom 20.6.2008, Az: 22 U 13/08, eingesandt von Rechtsanwalt Bert Handschumacher, Berlin; Abruf-Nr. 082285).  

    Beachten Sie: Das ist eigentlich selbstverständlich, denn der BGH hat längst so entschieden („Porsche-Urteil“). Allerdings hatte der BGH an einer Stelle eine unscharfe Formulierung verwendet, aufgrund derer das AG Berlin Mitte und die dafür zuständige Berufungskammer des LG Berlin der Meinung waren: Wenn nicht repariert wird, könne der Versicherer die Stundensätze der billigsten innungsgebundenen Meisterwerkstatt abrechnen. Diese Urteile wurden landauf, landab von Versicherungen als Rechtfertigungen für solche Kürzungen hochgehalten. Nun hat das Kammergericht die Dinge gerade gerückt. Eine Überraschung ist das allerdings nicht, denn in einem Urteil zur Frage der UPE-Aufschläge hatte das Kammergericht die Grundsätze der Porsche-Entscheidung bereits in diesem Sinne angewandt (siehe Ausgabe 3/2008, Seite 2).  

    Wichtig: Ein Verweis von einem teuren Markenbetrieb auf einen günstigeren der gleichen Marke im lokalen Umfeld ist aber möglich!  

    Unser Tipp: Der Textbaustein 154 ist damit überholt und wird gestrichen. Stattdessen sollten Sie den neuen Textbaustein 178 nutzen.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 5 | ID 120786