04.12.2008 | Stundenverrechnungssatz
Porsche-Entscheidung auch für alte Autos?
Das LG Mannheim legt die Porsche-Entscheidung dahingehend aus, dass jedenfalls bei Autos ab einem Alter von zehn Jahren aufwärts ein Verweis auf eine außerhalb der Markenkette stehende Werkstatt zulässig ist (Urteil vom 24.10.2008, Az: 1 S 95/08; Abruf-Nr. 083481).
Beachten Sie: Das LG begründet seine Auffassung unter anderem damit, dass bei einem so alten Auto Garantiefragen keine Rolle mehr spielen. Das Argument ist zweifelhaft, denn der Porsche aus der Porsche-Entscheidung war auch bereits sechs Jahre und elf Monate alt und damit außerhalb der Garantie.
Eher noch zu akzeptieren könnte sein, dass es sich im Mannheimer Fall um eine oberflächliche Blechbeschädigung handelte, für deren Beseitigung nach Ansicht des Gerichtes keine markenspezifischen Kenntnisse erforderlich waren. Dem LG war bewusst, dass es sich um heftig umstrittene Fragen handelt und hat deshalb die Revision zum BGH zugelassen. So kann es durchaus sein, dass es in absehbarer Zeit abschließende Klarheit gibt.
Unser Tipp: Beachten Sie den Textbaustein 194.