04.05.2009 | Stundenverrechnungssatz
Streit um Stundenverrechnungssatz nach erfolgter Reparatur
Nach einer durchgeführten Reparatur kann die Versicherung nicht darauf verweisen, in einer von ihr erst nach der Reparatur benannten Werkstatt wäre die Instandsetzung günstiger gewesen. Der Geschädigte hat Anspruch auf die Verrechnungssätze einer markengebunden Werkstatt der konkreten Marke. (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 19.9.2008, Az: 104 C 3079/08) (Abruf-Nr. 091370)
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 5 | ID 126415