01.10.2007 | Teilkasko
Sachverständigenverfahren und Gebrauchtpreisersatz bei Navi
Die Frage, ob die Versicherung beim Diebstahl eines Navigationssystems auf eine Gebrauchtbeschaffung verweisen kann, unterliegt nicht dem Sachverständigenverfahren (Ausgabe 9/2007, Seite 9 bis 12). Denn es handelt sich um eine rechtlich zu beurteilende Frage. Es bestehen zwar grundsätzlich Zweifel an der Seriosität von angebotenen Gebrauchtgeräten auf der marktführenden Internetplattform (Ausgabe 1/2007, Seite 1). Jedoch hatte die Versicherung eine Quelle für den Erwerb gebrauchter Navigationsgeräte angegeben, die der gerichtlich bestellte Sachverständige als seriös eingeschätzt hatte. Damit hat das AG Essen der Versicherung Recht gegeben. Der Diebstahlschaden wurde auf Gebrauchtpreisbasis abgerechnet (Urteil vom 31.8.2007, Az: 20 C 1/07; Abruf-Nr. 072906).
Beachten Sie: Für die Versicherung war der Joker des Falls, dass sie eine konkrete Bezugsquelle benannte. Wenn Sie jedoch – zum Beispiel bei Diebstahlschäden an Ihren ausgestellten Gebrauchtwagen – mit einem Fall konfrontiert sind, bei dem die Versicherung lediglich auf Internetangebote verweist, gibt das Urteil Stoff für eine Argumentation zu Ihren Gunsten.
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