07.12.2010 | Totalschaden
Benzin im Tank beim Totalschaden
Wenn beim Totalschaden Benzin im Tank verbleibt, das mit dem beschädigten Fahrzeug veräußert wird, sind die Kosten für dieses Benzin kein ersatzfähiger Schaden. Der Geschädigte muss es, wenn er Wert darauf legt, abpumpen (AG Freyung, Urteil vom 23.9.2010, Az: 2 C 224/10; Abruf-Nr. 103852).
Wichtig: Diese Frage ist umstritten. Der gegenteiligen Auffassung ist das AG Pforzheim (Urteil vom 31.8.2007, Az: 5 C 23/07; Abruf-Nr. 073501).
Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 2 | ID 140673